Marchfeld Classic 7.Juli 2019  9h00 Lassee


Ausschreibung Marchfeld Classic 

am 7. Juli 2019 um 9.00h

 

Einleitung

Die „Marchfeld Classic“ ist als touristische Veranstaltung für Oldtimer ausgelegt. Die Gleichmäßigkeits-Rallye findet auf schwach frequentierten, öffentlichen Straßen und im öffentlichen Verkehr statt.  Die teilnehmenden Fahrer müssen daher im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) sein. Fahrer und Beifahrer dürfen jederzeit Platz tauschen. 

Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. 

In allen Bereichen der Streckenführung gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).  Im Verlauf der Rallyestrecke wird in einem Teil der Sonderprüfungen (SP) auch das Einhalten der StVO kontrolliert.  In keinem Abschnitt der Rallye, weder in den Verbindungsetappen noch in den Sonderprüfungen, wird von den Teilnehmern das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten oder das Erreichen von kürzesten Fahrzeiten verlangt.  Die durch Zeitkontrollen (ZK) und Sonderprüfungen (SP) vorgegebenen Geschwindigkeiten liegen unterhalb einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h.  

 

Ort, Zeit und Streckenführung 

Ausgangspunkt ist Lassee im Bezirk Gänserndorf. 

Das Ziel ist in Marchegg (ca. 17 Uhr)

Die Strecke ca 150 km führt größtenteils durch das Marchfeld und ist auch für Vorkriegsfahrzeuge geeignet.

 

Die administrative Abnahme mit Ausgabe der Fahrertaschen (Startnummern, Roadbook, ...)

findet Sonntag ab 8h im Europapark Lassee statt.

Die Fahrerbesprechung beginnt um 8h30. 

 

Veranstalter 

Hekerle Harald und Lichtenberger Andreas

  

Leistungen des Veranstalters:

  • Organisation und Durchführung der Veranstaltung
  • Frühstück für 2 Personen
  • Mittagessen für 2 Personen (Getränke sind selbst zu bezahlen, die Speisenauswahl erfolgt bei der Abnahme)
  • Nennliste / Starterliste
  • Startnummern
  • Teilnehmer - Ausweise
  • Erstellung des Roadbooks 
  • Zeit-Sonderprüfungen (Schnittfahren, Gleichmäßigkeit und Timing-SPs)
  • Durchführung von Zeitnehmungen
  • Spezial Sonderprüfungen
  • Auswertung und Ergebnisse
  • Pokale für die jeweils 3 bestplatzierten Teams der Klassen 1 und 2
  • Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind alle Oldtimer bis Baujahr 1989. Fahrzeuge bis Baujahr 1965 werden in der „Klasse 1“ und Fahrzeuge mit Baujahr 1966-1979 werden in der „Klasse 2“ gewertet.

Baujahre ab 1980 werden nur in Absprache mit dem Veranstalter zugelassen.

Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Grundsätzlich gilt die Nennung nur für das gemeldete Fahrzeug. 

Fahrzeug-Änderungen sind mit dem Veranstalter abzusprechen. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Klassen zusammenzulegen oder zusätzliche Unterteilungen einzuführen.

Der Veranstalter behält sich die freie Vergabe der Startplätze unter den eingegangenen Nennungen vor. 

Aus organisatorischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmerfahrzeuge auf 33 limitiert. 

 

Sonderprüfungen und Wettbewerbsbestimmungen

Die Sonderprüfungen setzen sich aus Zeitkontrollen (ZK), Zeit-Sonderprüfungen (SP + LS) sowie geheimen und realen Passierkontrollen (PK) zusammen. 

Im Verlauf der Rallye sind zahlreiche Lichtschrankenmessungen (Timing–Sonderprüfungen) und Zeit-Sonderprüfungen (Schnittfahren und Gleichmäßigkeit) vorgesehen. 

Die Streckenführung wird durch das Roadbook vorgeschrieben, in dem auch alle Sonderprüfungen umfassend erklärt werden.

Startnummern, ggf. Rallyeschild und etwaige Aufkleber sind laut Vorgabe anzubringen.

Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung sowie alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre während der gesamten Veranstaltung.Für die erfolgreiche Absolvierung der Rallye wird die Mitnahme einer Stoppuhr empfohlen. Der Tageskilometerzähler des teilnehmenden Fahrzeuges sollte ausreichend genau anzeigen. Es gibt kein Verbot weiterer Hilfsmittel, auch GPS-Unterstützung ist erlaubt.

Die Auswertung passiert nach besten Wissen und Gewissen.

Toleranzen sind auf Grund der eingesetzten Technik möglich, und für alle Teilnehmer gleich. Gegen die Zeitnehmung ist kein Einspruch zugelassen.

 

Nennung

Die Nennung kann mittels Online-Formular erfolgen,  zu finden unter  www.marchfeld-classic.at

Alternativ steht hier auch ein Nennformular zum Download bereit:

Dieses Nennformular bitte per Email an   info@marchfeld-classic.at

senden. Eine per Online-Formular bzw. Email übermittelte Nennung gilt als eigenhändig unterschrieben.

Bitte Foto vom Fahrzeug an info@marchfeld-classic.at zusenden (min. 1200x800)

 

 

Nenngeld

Nenngeld pro Fahrzeug mit Fahrer/in und einem/r Beifahrer/in: € 111,--   

10% Ermäßigung bei Teams mit Fahrzeugen der Klasse 1

10% Ermäßigung bei Teams unter 22 Jahre, bitte Foto vom Führerschein zusenden

 

Bankverbindung: Bawag PSK

IBAN: AT87 6000 0000 8611 5476 

BIC: BAWAATWW 

Kontoinhaber: Harald Hekerle

 

Eine Autobahnvignette ist nicht erforderlich. 

Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Teilnehmer/Fahrzeuge abzulehnen. 

Im Falle der Absage der Veranstaltung auf Grund "höherer Gewalt" (Naturkatastrophen, Ozon-Alarm, etc.) wird die Hälfte des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten einbehalten. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen, jederzeit Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.

 

Nennschluss  ist der  01. Juni 2019          

Die Nennbestätigung/Startplatz-Reservierung gilt erst mit Bezahlung des vollen Nenngeld-Betrages  bis spätestens

10. Juni 2019 als endgültig fixiert. 

 

Haftungsausschluss   -   Foto-Film-Video-Verwendung   -   Datenschutz

Jede/r Fahrer/in bzw. Teilnehmer/in übernimmt für durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Bereich der Strecke oder deren Einrichtungen, allein die zivil- und strafrechtliche Haftung. Der Veranstalter sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, lehnen jegliche Verantwortung und Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benutzung der Strecke oder durch diese entsteht, gegenüber den Benützern der Strecke sowie deren Rechtsnachfolger ab. Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen, gegenüber dem Veranstalter oder mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, Schadensansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten. Während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen können vom Veranstalter und dessen Partnern für PR-Zwecke verwendet werden, ohne dass dem/der Fahrer/in bzw. Teilnehmer/in daraus irgendwelche wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. Für das in Zusammenhang mit der Nennung diesmal oder bereits früher übermittelte/bereitgestellte Fahrzeugfoto gilt ebenso die Zustimmung zur Veröffentlichung und uneingeschränkten Nutzung.

Zum Zwecke der Projektabwicklung bzw. Bewerbung der Veranstaltung (also z.B. in Nennlisten, Starterlisten, Ergebnislisten und sonstigen Teilnehmerpräsentationen) können der Name von FahrerIn und BeifahrerIn mit Nationalität/Bundesland und die genaue Bezeichnung des Fahrzeuges (inkl. Baujahr und technischer Daten sowie Fahrzeugfoto) vom Veranstalter und dessen Partnern in verschiedenen Medien bekanntgegeben und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die darüber hinaus gehenden persönlichen Daten und Kontakt-Daten der Teilnehmer werden an sonstige Dritte nicht weitergegeben. Die Daten können vom Veranstalter und dessen Partnern für Eigen-Werbung und eigene Informationszwecke verwendet werden. Diese Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.  

 

Alle Anfragen betreffend Startplätze und der Veranstaltung unter +43 676 368 17 12